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Karsten Möring

Mitglied des Deutschen Bundestages

Dött/Möring: Gute Nachrichten für Deutschlands Sportvereine: Verbesserte Sportanlagenlärmschutzverordnung verabschiedet

Sportanlagen müssen dort sein, wo die Menschen leben und arbeiten

Köln/Berlin, 26.01.2017 – Der Bundestag verabschiedet am Donnerstag die heute im Umweltausschuss beschlossene Zweite Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung. Dazu erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, und der zuständige Berichterstatter Karsten Möring:

„Nach intensiven Beratungen verabschiedet der Bundestag endlich die novellierte Sportanlagenlärmschutzverordnung, auf die die CDU/CSU-Fraktion seit langem nachdrücklich gedrängt hat. Die neue Regelung eröffnet Vereinen die Möglichkeit, den Spielbetrieb auf den Anlagen künftig auszuweiten und damit mehr Sportlern die Anlagennutzung zu ermöglichen. Angesichts wachsender Zahlen von sportinteressierten Bürgern war das dringend geboten. Mit den neunen Nutzungsbedingungen reagieren wir nicht nur auf die berechtigten Interessen der Vereine, sondern erkennen die wichtigen sozialen, integrativen und gesundheitlichen Funktionen des Sports, insbesondere des Breiten- und Jugendsports, an.

Wichtig war uns bei der Neuregelung, gleichzeitig den Schutz der Anlieger von Sportanlagen vor Lärm zu gewährleisten. Das ist mit der vorliegenden Regelung gesichert.“

Hintergrund:

Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung erfolgen folgende wesentliche Änderungen.

Für die Lärmgrenzwerte während der abendlichen Ruhezeit zwischen 20 und 22 Uhr und sonntags von 13 bis 15 Uhr gelten künftig die jeweiligen Tageswerte. In der neuen Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ werden sie zusätzlich um 3 dB(A) abgesenkt.

Mit der modifizierten Verordnung bekommen die Vereine und ihre Sportstätten zudem Rechtssicherheit und Klarheit darüber, dass es nach einer Sanierung oder Modernisierung älterer Anlagen nicht zu höheren Lärmschutzauflagen kommt. Maßnahmen wie die Umwandlung zu einem Kunstrasenplatz oder die Installation einer Flutlichtanlage sind demnach unschädlich für den Erhalt des sogenannten Altanlagenbonus mit seinen großzügigeren Immissionsregeln. Bisher liefen Sportanlagenbetreiber bei vielen baulichen Änderungen Gefahr, dass der Status der Altanlage verloren ging und es im Rahmen eines neuen Genehmigungsverfahrens zu Betriebsbeschränkungen kam. Eine ausführliche Liste unschädlicher Maßnahmen ist der Verordnung beigefügt.

Rückfragen: Karsten Möring MdB – Tel. mobil: 0162-7225252

 

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