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Zum Urteil des EuGH im Vertragsverletzungs­verfahren

Berlin/Köln. 04.06.2021 – Zum Urteil des EUGH im Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Grenzwertüberschreitungen bei der Luftreinhaltung

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland ist von der Realität überholt. Die Luftqualität in Deutschland ist heute erheblich besser als zum Zeitpunkt der Klage im Jahr 2018. Allein in Köln lag 2020 der maximale Stickoxidwert am Clevischen Ring 13 Prozent unter dem zulässigen Höchstwert, der niedrigste Wert lag mit 50 Prozent in Chorweiler. Laut Angaben des Präsidenten des Landesumweltamtes hatte der Verkehrsrückgang durch die Coronaepidemie einen Anteil an diesem Rückgang von lediglich rund 2,5 Prozent aus.

Als für das Thema Luftreinhaltung verantwortlicher Vertreter der CDU/CSU-Fraktion kann ich befriedigt feststellen, dass dieser Rückgang wesentlich ein Erfolg der Politik der Koalition und der Bundesregierung ist. Wir haben mit massiven Förderprogrammen zur Umstellung kommunaler Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge und Programm zur Verbesserung und Umrüstung des ÖPNV dazu wesentlich beigetragen. Allein Köln erhielt seit Auflegung der Förderprogramme 2018 Fördermittel im hohen zweistelligen Millionenbereich.

Pressemitteilung als pdf-Datei

Foto: Christiane Lang

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