CDU
CDU Kreis
Karsten Möring

Mitglied des Deutschen Bundestages

Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Berlin, 1. Juni 2017 Seit langem gab es keine Abstimmung im Bundestag und Bundesrat, die mit so großer Mehrheit ein Gesetzespaket beschlossen hat wie die Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Gleichzeitig gab es selten so viel öffentliche Kritik an dieser Neuregelung. Allein dreizehn Änderungen oder Ergänzungen des Grundgesetzes waren dafür notwendig. Eine zusammenfassende Darstellung finden Sie auf der Seite des Bundestags.

Ich habe diesen Gesetzen nur mit erheblich Bedenken zugestimmt. Meine Bedenken und meine Gründe für meine Zustimmung habe ich in der nachfolgenden Erklärung zur Abstimmung zu Protokoll gegeben:

Erklärung nach § 31 GOBT zur namentlichen Abstimmung über das Gesetz der Bun­desregierung zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystem ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften (TOP 9)

Ich stimme dem Gesetz trotz erheblicher Vorbehalte zu. Meine Gründe erläutere ich nachfolgend.

Die Grundgesetzänderungen beeinträchtigen in erheblichem Umfang die föderalisti­sche Struktur unseres Landes. Der zukünftige Länderfinanzausgleich bekommt statt der horizontalen Struktur eine vertikale, indem der Bund in erheblichem Umfang die Länder alimentiert und der bisherige Solidarausgleich zwischen den Bundesländern dahinter zurück tritt.

Die gesetzlichen Regelungen in der Folge der Arbeit der Föderalismuskommissionen I und II mit dem Ziel, die Regelungsverantwortung für bis dahin gemeinschaftlich wahrgenommenen Aufgaben zu trennen, werden teilweise aufgehoben. Die jetzt zu beschließende Inanspruchnahme des Bundes bei der Finanzierung der kommunalen Bildungsinfrastruktur in sogenannten finanzschwachen Kommunen ohne Möglich­keiten der Einflussnahme des Bundes auf die Rahmenbedingungen in den geförder­ten Kommunen führt zudem zu einer Verschlechterung der Position des Bundes, der lediglich zahlen soll.

Den Ländern wird mit diesem Regelungspaket zugestanden, dass sie ihre Verantwor­tung für ureigene Länderangelegenheiten gegen Geldzahlungen des Bundes abgeben.

Es wäre besser gewesen, die Finanzausstattung der Länder so zu verbessern, dass sie ihren ureigenen Aufgaben gegenüber finanzschwachen Kommunen besser nachkommen könnten. Dass Länder Zuwendungen des Bundes mit dem Zweck, Kommunen zu unterstützen vielfach nur teilweise weitergegeben und teilweise anderweitig verwendet haben, wäre mit anderen Mitteln zu unterbinden.

Auf der anderen Seite ist es unstreitig, dass die Gleichwertigkeit der Lebensverhält­nisse in Deutschland durch erhebliche Unterschiede bei der Bildungsausstattung auch langfristig massiv beeinträchtigt wäre. Diesen gesamtstaatlichen Auftrag anders als durch die hier zu entscheidenden gesetzlichen Regelungen wahrzunehmen, ist gegenwärtig leider nicht möglich. Erst recht als ehemaliger Schulleiter könnte ich es den Schulen in meinem Wahlkreis gegenüber nicht verantworten, ihnen durch eine Ablehnung heute mögliche Verbesserungen des Lernumfelds vorzuenthalten, für die es sonst kaum eine Chance gäbe.

Berlin, den 1. Juni 2017

Letzte Beiträge

  • BerlinBericht

    BerlinBericht Nr. 80 vom 28. August 2021

    Die überraschende Flutkatastrophe im Juli und der schnelle Zusammenbruch Afghanistans nach dem Abzug der NATO-Truppen haben uns brutal deutlich gemacht, wie wenig wir Herren unseres Handelns sind und wie abhängig von Ereignissen, auf die wir kaum Einfluss haben. All das Elend und Leid, das so über viele Menschen hereingebrochen ist machte eine Sondersitzung des Bundestags notwendig, die in der vergangenen Woche stattfand und über die ich in dieser zusätzlichen Ausgabe des BerlinBerichts berichte. mehr lesen

  • BerlinBericht

    BerlinBericht Nr. 79 vom 26. Juni 2021

    Mit dieser Woche geht die 19. Wahlperiode in der Geschichte unseres Landes nach dem 2. Weltkrieg zu Ende. Sechzehn Jahre Kanzlerschaft von Angela Merkel gehen zu Ende. Darauf gehe ich im Kommentar näher ein.  mehr lesen

  • Wohnungspolitik

    Foto: Thomas Köhler Rede im Deutschen Bundestag zum Thema: Wohnungspolitik 235. Sitzung vom 23.06.2021 (letzte Sitzungswoche in der 19. WP) Fundstelle im Plenarprotokoll 19/235 S. 30486-S. 30487 zum Video   mehr lesen

  • BerlinBericht

    BerlinBericht Nr.78 vom 12. Juni 2021

    Die SPD macht immer mehr Wahlkampf in der Koalition gegen die Union und schreckt auch vor Schmutzkampagnen gegen Gesundheitsminister Jens Spahn nicht zurück. Zu einer Zeit, als wir massenhaft Masken aus China brauchten, es aber noch keine europäische Zertifizierung gab, wurden in Deutschland eigene Prüfungen durch den TÜV auf Eignung für Infektionsschutz vorgenommen. Die allermeisten Lieferungen von über 200 Millionen Masken waren in Ordnung. Mehrere Chargen wurden beanstandet und aus dem Verkehr gezogen. Und einige sind möglicherweise trotzdem in Umlauf gekommen. Wer das skandalös findet, sollte über die Alternative nachdenken, auf diese Lieferungen verzichtet zu haben. mehr lesen