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Mein Standpunkt: Türkischer Wahlkampf in Deutschland – Kein Platz für türkische Minister – Betreibt Erdogan Volksverhetzung?

Köln/Berlin 03.03.2017 – Auftritte türkischer Politiker in Deutschland sind nach unserem Recht zu beurteilen und daher vom Grundsatz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gedeckt. Es geht aber nicht an, unter falscher Flagge Versammlungsstätten mieten zu wollen, wie aktuell in Köln-Porz, und sich dann zu beschweren, wenn der Vermieter nicht bereit ist, einen Saal zur Verfügung zu stellen.

Die künstliche Aufregung nach der Absage in Gaggenau wegen Sicherheitsbedenken ist ebenso völlig unangebracht. Zum einen gibt es so etwas genauso bei deutschen Veranstaltern, wenn die Polizei Bedenken hat oder die Sicherheit nicht gewährleistet werden kann, zum anderen hatte der Mieter, die Union europäischer türkischer Demokraten, die Festhalle für 400 Personen zur Gründung eines Kreisverbandes gemietet. Dabei hat sie allerdings verschwiegen, dass aus diesem Anlass der türkische Justizminister auftreten sollte. Damit hätte die Veranstaltung eine ganz andere Dimension bekommen.

Den deutschen Botschafter einzubestellen, wie es in Ankara inzwischen bei jeder Gelegenheit Mode geworden zu sein scheint, ist völlig unangemessen. Die Bundesregierung hat sowieso keine Möglichkeit, auf die Vermietungspraxis der Stadt Köln oder die Lagebewertung in Gaggenau Einfluss zu nehmen. Und wenn der türkische Außenminister meint, Deutschland solle lernen, sich zu benehmen, dann kann man diese Aufforderung getrost zurückgeben. Der türkische Botschafter wurde in Berlin wegen der Inhaftierung des Journalisten Yücel zu einem Gespräch gebeten, nicht einbestellt. Und ich muss daran erinnern, dass die Türkei monatelang deutsche Parlamentarier nicht zum NATO-Stützpunkt Incirlik einreisen ließ, weil ihr die Armenien-Resolution des Bundestages nicht gefiel.

Es gibt aber ein großes Interesse auf deutscher Seite, die scharfe Polarisierung, die in der Türkei von der Regierung massiv betrieben wird, nicht nach Deutschland zu importieren. Gewaltdrohungen, Verleumdungen und Beleidigungen sind keine akzeptablen Methoden. Wenn in der Türkei jetzt zunehmend Menschen, die Nein zur Verfassungsänderung sagen, mit Terroristen gleichgesetzt werden, wird zu prüfen sein, ob damit nicht der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt wird und es in Deutschland zu einer Strafverfolgung kommen muss.

Zu einer Demokratie gehört mehr als nur das Wahlrecht. Dazu gehören Minderheitenschutz, die Einhaltung der Menschenrechte, Gewaltenteilung und eine unabhängige Justiz. Leider gibt es große und begründete Zweifel, ob diese Grundsätze in der Türkei nach dem Referendum noch gelten werden.

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